Diese Aufgabe sei in keinem Dokument des Standes der Technik erwähnt. Er könne aber als Experte nicht verifizieren, ob die Aufgabe mit den angegebenen Mitteln gelöst werden könne. Die Verhältnisse seien je nach Kochgeschirr und Ausführung der Heizeinrichtungen unterschiedlich, so dass er als Experte nur mit Versuchen an Kochgeräten mit und ohne die Abschirmung qualitative © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte