cc) In Bezug auf die erfinderische Tätigkeit hielt der Experte u.a. fest, die Dokumente D1 und D4 beschränkten sich auf eine rein elektrische und thermische Isolation und zeigten damit das Gegenteil der beanspruchten Abschirmung mit einem Leiter. Auch die weiteren Dokumente D2, D3 und D5 bis D8 leisteten keinen Beitrag zur Frage des Naheliegens des beanspruchten Gegenstandes. Aufgabe der beanspruchten Abschirmung mit geerdetem Leiter zwischen Heizelement und Kochplatte solle es sein, elektrische Entladungen zwischen auf der Kochplatte nahe beieinander aufgestellten Kochtöpfen zu verhindern. Diese Aufgabe sei in keinem Dokument des Standes der Technik erwähnt.