Spalte 1, Zeilen 45-47). Gemäss Patentschrift sollen in Grossküchen möglichst viele Töpfe auf der Kochplatte zugleich stehen können (kläg.act. 5, Spalte 1, Zeilen 32-35). Dies sei mit kreisförmigen Windungen der Scheibenspule, d.h. runden Heizelementen, nicht möglich, weil im Randbereich und zwischen den Heizelementen zu viele nicht beheizte Zwischenräume vorhanden seien (kläg.act. 5, Spalte 1, Zeilen 19-32). Dies macht gemäss Streitpatent solche Kochgeräte für die gewerbliche Nutzung ungeeignet, da bei dieser eine Vielzahl von Kochgeschirren gleichzeitig auf dem Kochgerät stehen (und geheizt werden) sollen (vgl. kläg. act. 5, Spalte 1, Zeilen 6-47).