3.3 Abs. 3); dieser stelle auch keine ausreichend definierte Qualifikationsstufe dar (Ergänzungsgutachten, Beilage 2). Als Grundbildungsberuf bestehe der Elektroniker, wobei dieser in der Regel auf Anweisung arbeite (Ergänzungsgutachten, Beilage 3). Der Elektroniker weise nicht diejenige Qualifikationsstufe auf, dass er in der Industrie als Fachperson für die Weiterentwicklung von Induktionskochherden herangezogen würde.