b) Der Experte hielt im Gutachten fest, es sei von einem Elektroingenieur mit Fachhochschulausbildung oder Hochschulausbildung als Fachperson auszugehen. Diese verfüge über die grundlegenden elektrotechnischen Kenntnisse, über Kenntnisse der Schaltungstechnik und über Berufserfahrung auf dem Gebiet der Induktionskochfelder (Gutachten S. 10 Ziff. 4, S. 15 Ziff. 7.1). Die Fachperson besitze somit grundlegende Kenntnisse über elektromagnetische Felder und gute Kenntnisse in der Konzeption und Entwicklung von elektronischen Schaltungen.