136 Ziff. 1). Aufgrund eines gemeinsamen Antrags der Parteien fand der Augenschein in deren Anwesenheit am 6. Juni 2007 statt (Beilage 1 zum Ergänzungsgutachten, Ger.act. 185). Dabei konnte sich der Experte überzeugen, dass gelegentlich Funken zwischen den Töpfen übersprangen, wenn diese auf dem Kochbereich ohne Abschirmung standen, und dass keine Funken feststellbar waren, wenn die Töpfe auf dem Kochbereich mit Abschirmung standen. Ausdrücklich hielt der Experte dazu fest, dass nach seiner Meinung alle Anwesenden von den Messungen und der Funkenbildung Kenntnis genommen hätten und über das Gesehene einig gewesen seien (Beilage 1 zu Ger.act. 185, S. 4). Im Ergänzungsgutachten (Ger.act.