© Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Behauptungen der Klägerin, dass die Abschirmung die gestellte Aufgabe nicht lösen könne, seien angesichts der vom Experten festgestellten Resultate der Vorführung vom 6. Juni 2007 unbegründet.