werden und sich berühren, was zum punktförmigen Verschweissen der Pfannenränder führen kann, durch eine Abschirmung (Lösung gemäss dem Patentanspruch 10 des Streitpatents) beseitigt werden kann oder nicht und (1.4) ob deswegen (1.1 - 1.3) eine Abschirmung, welche die echte Funkenproblematik (1.3) gar nicht löst, eine "Abschirmvorrichtung" im Sinne des Streitpatents ist oder nicht.