Andererseits sei der Effekt der Funkenbildung zwischen Kochtöpfen gezeigt worden. Das in der 5. Eingabe der Klägerin angeführte Dokument US 4,163,139 (Ger.act. 161a, Beilage 1) scheine relevant gegen den einzigen bisher als patentfähig eingestuften Hauptanspruch (Eventualantrag 1 der Beklagten) zu sein. Allenfalls werde dessen Patentfähigkeit anders zu beurteilen sein, wenn dieser Stand der Technik berücksichtigt würde. - Sollte erstellt werden können, dass die dem Gericht von der Klägerin überbrachte "Abschirmmatte" (Ger.act. 149) bereits vor dem Anmeldetag in Induktionsherden zwischen der Kochplatte und der Spule eingebaut worden und dass