nachfolgend 5. Eingabe Klägerin), worauf die Beklagten am 21. August u.a. beantragte, die 5. Eingabe der Klägerin sei aus dem Recht zu weisen (Ger.act. 176; nachfolgend 5. Eingabe Beklagte). Die Klägerin nahm am 3. September 2007 zur 5. Eingabe der Beklagten Stellung (Ger.act. 179; nachfolgend 6. Eingabe Klägerin). Am 25. Juni 2007 reichte der Experte die Beantwortung der Ergänzungsfragen zur Expertise ein (Ger.act. 185). Die Klägerin reichte am 5. November 2007 eine Eingabe mit zusätzlichen Fragen ein und beantragte eine mündliche Schlussverhandlung (Ger.act. 197; nachfolgend 7. Eingabe Klägerin). Die Beklagten nahmen dazu am 14. Dezember 2007 Stellung (Ger.act.