Augenschein in Anwesenheit der Parteien am 6. Juni 2007 in den Räumlichkeiten der Beklagten 2 durch (vgl. Ger.act. 185 Beilage 1). Die Klägerin reichte am 18. Juni 2007 eine nachträgliche Eingabe ein (Ger.act. 149, 151, 154, 155, 158; nachfolgend 4. Eingabe Klägerin), worauf die Beklagten am 9. Juli 2007 den Antrag stellten, die 4. Eingabe der Klägerin sei aus dem Recht zu weisen (Ger.act. 166; nachfolgend 4. Eingabe Beklagte). Die Klägerin reichte am 6. Juli 2007 ein weitere nachträgliche Eingabe ein (Ger.act. 161; nachfolgend 5. Eingabe Klägerin), worauf die Beklagten am 21. August u.a. beantragte, die 5. Eingabe der Klägerin sei aus dem Recht zu weisen (Ger.act.