4. Nach der mündlichen Verhandlung holte das Handelsgericht mit Beschluss vom 12. Mai 2006 zur Frage der Rechtsbeständigkeit von CH … eine Expertise ein (Ger.act. 71). Die Parteien einigten sich auf den Experten Dipl. El.-Ing. ETH, lic.iur., Rechts- und Patentanwalt D. Am 8. August 2006 erfolgte die schriftliche Experteninstruktion (Ger.act. 95). Der Experte D. erstattete das Gutachten am 19. Dezember 2006 (Ger.act. 111). Die Beklagten reichten am 12. Februar 2007 eine Stellungnahme zum Gutachten ein (Ger.act. 123; nachfolgend 3. Eingabe Beklagte). Die Zusatzfragen der Klägerin ergingen am 23. Februar 2007 (Ger.act. 129; nachfolgend 3. Eingabe Klägerin).