5, Spalte 1, Zeilen 6 ff.). Vereinfacht ausgedrückt sollen entsprechend der vom Patent beanspruchten Erfindung die Windungen der Scheibenspule nicht kreisförmig, sondern rechteckig gelegt werden, damit der Raum zwischen den Induktionsfeldern und bis zum Rand der (praktisch immer rechteckigen) Kochplatte besser ausgefüllt wird, womit nicht nur die Randbereiche zwischen den einzelnen Induktoren und dem anliegenden Rand der Kochplatte, sondern auch die Räume zwischen den einzelnen Induktoren dieses © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/25 Publikationsplattform St.Galler Gerichte