Diese Windungen der Spule verlaufen so spiralförmig, dass der Durchmesser der im Wesentlichen kreisförmigen Windungen gegen den Randbereich der Scheibenspule hin zunimmt. Dies hat gemäss der Patentbeschreibung zur Folge, dass es zwischen den benachbarten (kreisförmigen) Heizelementen sowie den Heizelementen und dem Rand der Glaskeramikplatte jeweils Bereiche gibt, in welchen nur eine geringe Erwärmung eintritt. Entsprechend muss die Zahl der Kochtöpfe der Anzahl der Heizelemente (bestehend aus Scheibenspulen) entsprechen.