Durch die Kochplatte wird bei der Induktions- Kochtechnik lediglich ein magnetisches Wechselfeld erzeugt, das seinerseits im darüber stehenden Pfannenboden Wirbelströme und damit eine örtliche Erwärmung erzeugt. In der Patentbeschreibung wird festgehalten, dass bei einer induktiven Heizvorrichtung das Kochgerät als Kochplatte eine quadratische Glaskeramikplatte aufweist, an deren Unterseite sich die Heizvorrichtung, bestehend insbesondere aus spiralförmig verlaufenden Windungen einer Scheibenspule, befindet. Diese Windungen der Spule verlaufen so spiralförmig, dass der Durchmesser der im Wesentlichen kreisförmigen Windungen gegen den Randbereich der Scheibenspule hin zunimmt.