Mit Schreiben vom 23. Mai 2005 reichte der Patentanwalt der Beklagten beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE) die Erklärung eines teilweisen Verzichts auf das Schweizer Patent 689'063 ein (bekl.act. 7). Die Beklagten reichten am 30. Mai 2005 beim Handelsgericht ein Sistierungsbegehren ein, wobei sie insbesondere den Antrag stellten, das vorliegende Verfahren sei bis zum Vorliegen eines Entscheids des IGE über den beantragten Teilverzicht zu sistieren.