Das schweizerische Patent 689'063 bezieht sich auf ein Kochgerät, das eine induktive Heizvorrichtung aufweist. Es wurde am 31. August 1998 veröffentlicht. Mit Schreiben vom 21. Januar 2005 forderte das Patentanwaltsbüro F & Partner AG als Vertreterin der Klägerin die Beklagten auf, innert der Frist bis zum 4. Februar 2005 das Streitpatent zurückzuziehen (bekl.act. 1). In der Folge wurde eine Korrespondenz zwischen der F & Partner AG und dem Patentanwalt der Beklagten, S. K., geführt, wobei es insbesondere um die Gültigkeit des Streitpatents ging.