Acrylats bzw. des Vinylpolymers und allenfalls auch dessen Herstellung anzugeben (Gutachten S. 16 Mitte). f) Insgesamt ist aufgrund der gemachten Ausführungen festzuhalten, dass der Gerichtsexperte Braun über das erforderliche Fachwissen verfügt. Das Kurzgutachten ist einlässlich und nachvollziehbar begründet und damit nicht ungenügend im Sinn von © Kanton St.Gallen 2025 Seite 27/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte