7.3 letztes Lemma). Unter Annahme der Arbeitshypothese von erfüllter Neuheit und erfinderischer Tätigkeit zieht deshalb der Experte einlässlich begründet und nachvollziehbar das Fazit, dass in CH 0000 die Erfindung nicht so dargelegt ist, dass der Fachmann diese wiederholbar ausführen kann (Gutachten S. 12 Mitte). d) Der Vollständigkeit halber hat der Experte die Neuheit gemäss Art. 7 Abs. 1 und 2 PatG sowie die erfinderische Tätigkeit gemäss Art. 1 Abs. 2 PatG von CH 0000 geprüft.