Aufgrund einlässlicher Abklärungen (Gutachten S. 8 ff. Ziff. 7.1 und 7.2) hält der Experte fest, dass die Zusammensetzung der "Dichtmasse", abgesehen vom nicht hinreichend spezifizierten Hinweis, dass es sich um Polymere handelt ("Vinylpolymere" bzw. "Vinylpolymere auf Basis von Acrylat- und/oder Methacrylatmonomeren"), nicht konkret und nachvollziehbar offenbart sei (Gutachten S. 11 Ziff. 7.3 erstes Lemma). Der Experte führte weiter aus, dass die Polymerdispersion für die Erzielung der spezifischen neuen und unerwarteten Eigenschaften entscheidend sei, da die "Dichtmasse" gemäss CH 0000 ausschliesslich aus der Polymerdispersion ("Vinylpolymeren und Wasser") bestehe (Gutachten S. 11 Ziff.