b) Der Experte legt in Bezug auf die "einkomponentige Dichtmasse" in nachvollziehbarer Weise dar, dass, sofern die beanspruchte Zusammensetzung, insbesondere das darin enthaltene Vinylpolymere, genügend definiert ist, diese Zusammensetzung inhärent die ihr zukommenden erfindungsgemässen Eigenschaften habe und geeignet für die beanspruchte erfindungsgemässe Verwendung sei.