Ein gewisses Probenmüssen ist im Rahmen der fachmännischen Möglichkeiten unschädlich, so lange einfache Versuche genügen, diese zu beheben (Briner, SIWR IV, S. 164f. m.w.H.). Auch wenn ein Herumexperimentieren in gewissen Grenzen vertretbar ist, muss die Patentschrift und das allgemeine Fachwissen aber doch eine brauchbare Anleitung liefern, die den Fachmann nach Auswertung anfänglicher Fehlschläge ohne Umwege zum Erfolg führt (Schachenmann/Bertschinger, a.a.O., Rz. 15.21 m.w.H.).