7.3 erstes Lemma), und kommt zum folgenden Schluss (Gutachten S. 12 Ziff. 7.3 Mitte): "Beinhaltet CH 0000 eine neue und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhende Erfindung, so ist diese Erfindung nicht so dargelegt, dass der Fachmann diese wiederholbar ausführen kann."