b) Entgegen den Ausführungen der Gesuchstellerin ging der Experte nicht davon aus, dass es sich beim Kommentar PatG/EPÜ von P. Heinrich um eine Rechtsquelle handle, und der Experte war auch nicht gehalten, sich mit der Praxis des Europäischen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 19/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte