a) Mit Verfügung vom 9. Januar 2006 räumte der Handelsgerichtspräsident den Parteien Gelegenheit ein, allfällige Einwendungen gegen die Ernennung von Patentanwalt X. als Experten zu erheben. Die Gesuchstellerin beantragte mit Eingabe © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte