b) Die Gesuchstellerin reichte am 2. Februar 2005 zusammen mit der D. AG unter Bezugnahme auf Ziff. 4 des Entscheids des Handelsgerichtspräsidenten vom 24. Dezember 2004 (HG.2004.28-HGP) eine Klage zwecks Prosequierung dieses Entscheids ein (HG.2005.14-HGK). Das vorliegende Massnahmeverfahren stellt damit ein Verfahren dar, bei welchem es sich um Erlass von Massnahmen vor oder während © Kanton St.Gallen 2025 Seite 16/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte