7.2 Mitte). Sowohl kommerzielle Polymere als auch die in CH 0000 erwähnten Additive seien dem Fachmann bekannt. Würden aber die Eigenschaften der Dichtmasse durch den Fachmann im Rahmen fachüblicher Versuche eingestellt, so sei dies keine erfinderische Tätigkeit (Gutachten S. 10 Ziff. 7.2 unten). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 14/28 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Auch die Verwendung von Polyacrylaten auf der Basis von 2-Ethylhexylacrylat und/ oder Butylacrylat gemäss CH 0000 könne nicht als erfinderisch gelten (Gutachten S. 11 Ziff. 7.2 Abs. 1).