Der Experte führt verschiedene relevante Zitate aus CH 0000 an und stellt dann fest, "dass die Beschreibung keine genügende und reproduzierbare Anweisung zum technischen Handeln gibt für die Herstellung der Vinylpolymere oder der "Vinylpolymere auf Basis von Acrylat- und/oder Methacrylatmonomeren", sofern diese neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Die erwähnten Textstellen von CH 0000 würden die Polymere nur allgemein umschreiben, das heisst ohne genaue Definition bezüglich derjenigen Zusammensetzungen und Eigenschaften, welche gemäss CH 0000 erforderlich seien (Gutachten S. 10 Ziff. 7.2 Mitte).