Der Experte klärte ferner ab, ob allenfalls die Beschreibung weitere Hinweise enthalte, mittels welchen die beanspruchte Erfindung vom Fachmann reproduzierbar ausgeführt werden kann (Gutachten S. 9 Ziff. 7.2 Abs. 1). Der Experte führt verschiedene relevante Zitate aus CH 0000 an und stellt dann fest, "dass die Beschreibung keine genügende und reproduzierbare Anweisung zum technischen Handeln gibt für die Herstellung der Vinylpolymere oder der "Vinylpolymere auf Basis von Acrylat- und/oder Methacrylatmonomeren", sofern diese neu sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.