18. Mit Schreiben vom 14. Januar 2008 hielt der Handelsgerichtspräsident fest, das Expertiseverfahren sei abgeschlossen, nachdem die Gesuchsgegnerinnen sinngemäss auf weitere Ergänzungsfragen verzichtet hätten. Am 30. Januar 2008 reichten die Gesuchsgegnerinnen die Beweiswürdigung zum Gutachten X. ein. Die Gesuchstellerin erstattete ihre Beweiswürdigung am 29. Februar 2008. Am 18. März 2008 reichten die Gesuchsgegnerinnen eine Stellungnahme zur Beweiswürdigung der Gesuchstellerin vom 29. Februar 2008 ein. Die entsprechende Stellungnahme seitens der Gesuchstellerin erging am 19. März 2008.