11. Nachdem, wie erwähnt, die Gesuchstellerin am 3. Juli 2006 zur Leistung eines Beweiskostenvorschusses von Fr. 35'000.-- verpflichtet worden war, stellte sie am 5. Juli 2006 ein Wiedererwägungsgesuch betreffend diesen Vorschuss, indem sie sinngemäss beantragte, es sei eine hälftige Aufteilung der Vorschusspflicht zu verfügen. Sie hielt am Antrag auf Durchführung einer mündlichen Experteninstruktion fest.