Am 12. Mai 2006 reichte die Gesuchstellerin unaufgefordert eine Eingabe "aus Gründen der Waffengleichheit" ein, nachdem es den Gesuchsgegnerinnen durch das Beantragen der Fristerstreckung gelungen sei, in ihrer eigenen Vernehmlassung diejenige der Gesuchstellerin bereits mitzuberücksichtigen. Sie stimmte dem Antrag der Gesuchsgegnerinnen auf Durchführung einer mündlichen Experteninstruktion mit Fallpräsentation durch die Parteien zu, wobei sie auf die Gefahr von ausufernden Präsentationen durch die Parteien hinwies.