Mit Eingabe vom 2. Februar 2006 stellten die Gesuchsgegnerinnen insbesondere den Antrag, auf das Gesuch auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme sei nicht einzutreten und auf die Beauftragung eines Gutachters sei zu verzichten, eventualiter sei das Gesuch auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme abzuweisen und auf die Beauftragung eines Gutachters sei zu verzichten, und subeventualiter würden die Gesuchsgegnerinnen keine Einwendungen gegen die Ernennung von X. als Experten für die Einholung eines Kurzgutachtens über die Frage der Patentverletzung erheben; sollte das Kurzgutachten auf die Fragen der Weiterbenutzung und der Nichtigkeit der