4. Mit Entscheid vom 26. April 2005 wies der Präsident des Kassationsgerichts des Kantons St. Gallen die gegen den Entscheids des Handelsgerichtspräsidenten vom 24. Dezember 2004 (HG.2005.28-HGP) erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Gesuchsgegnerinnen ab.