Hinsichtlich der Strafandrohung stünde dagegen nur gerade rechtskräftig fest, dass die beklagte Partei sich der Anordnung nicht widersetzt. Mit dieser Begründung hat das Handelgericht Zürich entschieden, dass in einem solchen Fall - in welchem die Klägerin auf ihrem Antrag bezüglich der Strafandrohung nach Art. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 28/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte