Ein generelles Verbot gegenüber der Beklagten, den vorgenannten Werbeslogan im Zusammenhang mit ihren Marathon Staubsaugern zu verwenden, ist nicht auszusprechen. Dagegen ist der Beklagten zu untersagen, ihre © Kanton St.Gallen 2025 Seite 26/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte