Wenn allerdings - wie vorliegend auf dem Leporello (vgl. kläg. act. 17, Innenseiten 2 und 3) - in unmittelbarer Nähe zum genannten Slogan mit der technischen Angabe "350 Watt Saugleistung" geworben wird, so wird dem Durchschnittskonsumenten suggeriert, diese über lange Zeit andauernde "puissance d'aspiration extrême" liege über diese lange Zeit immer bei 350 Watt, was - wie bereits festgestellt wurde (vgl. Erw. II.6.dc hiervor) - nicht zutrifft. Damit ist im Ergebnis zu differenzieren: Ein generelles Verbot gegenüber der Beklagten, den vorgenannten Werbeslogan im Zusammenhang mit ihren Marathon Staubsaugern zu verwenden, ist nicht auszusprechen.