Saugkraftverlust eintritt. Wenn nun aber dem Durchschnittskonsumenten ein Staubsaugermodell mit dem Werbeslogan "mit garantiert hoher Saugleistung, die kaum nachlässt" bzw. mit "garantit une déperdition minimale de la puissance d'aspiration" angepriesen wird, darf und wird er davon ausgehen, dass der mit den Begriffen "kaum" bzw. "minimale" umschriebene Saugkraftverlust jedenfalls nicht über 5 bis 10 Prozent beträgt. Die vorgenannten Werbeslogans überschreiten - unter Berücksichtigung eines Saugkraftverlusts von sicher über 10 Prozent der anfänglichen Saugleistung bei leerem Staubauffangbehälter - deshalb die Grenze der in der Werbung grundsätzlich zulässigen übertreibenden Anpreisung;