zu beurteilenden "Marathon"-Modellen jedenfalls über 10 Prozent liegt, zumal selbst die Beklagte nicht bestreitet, dass bei den hier zu beurteilenden Staubsaugermodellen "Marathon" bei Zunahme des Füllstandes des Staubauffangbehälters ein © Kanton St.Gallen 2025 Seite 25/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte