Beklagte den richtigen Sachverhalt - nämlich den deutlichen Saugkraftverlust - offen legen wollen, so hätte sie von "reduzieren" und nicht von "minimieren" gesprochen. Dann stimme auch die Bedeutung, die der Duden dafür gebe (verringern, vermindern, sich abschwächen) mit der Wirklichkeit überein, was mit "minimieren" nicht der Fall sei. Fazit: Auch die vorgenannten Slogans seien irreführend und damit unzulässig (act. 1, S. 29 f., N 77 f.).