Dauer" bei "350 Watt" liegt, was unbestritten nicht zutrifft. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/29 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Im Ergebnis kommt das Handelsgericht - wie bereits im Massnahmeentscheid vom 25. November 2005 festgestellt - zum Schluss, dass der Slogan "hohe und dauerhafte Saugleistung" bzw. der Slogan "hohe Saugleistung auf Dauer" bzw. deren Pendants in französischer Sprache - zumindest isoliert betrachtet - dem Durchschnittskonsumenten nicht eine "gleichbleibend hohe" Saugleistung suggerieren und damit weder unrichtig noch irreführend sind.