nachdem ebenfalls festgestellt worden ist, dass die Saugleistung der hier zu beurteilenden Marathon-Modelle gemäss Parteigutachten der Klägerin auch bezüglich des tiefsten Messresultates (222 Airwatt) noch als hoch bezeichnet werden darf, ist nicht einzusehen, wieso die Saugleistung nicht als "dauerhaft hoch" bezeichnet werden darf. Im Unterschied zum Wort "konstant" wird (wie bereits im Massnahmeentscheid vom 25. November 2005 dargetan) das Wort "dauerhaft" - zumindest solange es nicht in Verbindung steht mit einer bestimmten Airwatt-Angabe - von den massgeblichen Verkehrskreisen bzw. vom Durchschnittskonsumenten in der Schweiz nicht mit "unveränderlich" gleichgesetzt,