beobachtete Zeitdauer) "gleichbleibenden Messwertes", ist eine "Konstante" per Definition doch eine mathematische Grösse, deren Wert sich nicht ändert. Nachdem unbestritten ist, dass die Saugleistung der hier zu beurteilenden Marathon-Modelle über den beobachteten Zeitraum bei steigendem Füllstand des Staubauffangbehälters in nicht unerheblichem Ausmass abnimmt, ist es - wie bereits im Massnahmeentscheid festgestellt worden ist und zwischenzeitlich von der Beklagten auch anerkannt worden ist - unlauter im Sinne von Art. 3 lit. b UWG, die Saugleistung der hier zu beurteilenden Marathon-Staubsauger als "konstant" bzw. "konstant hoch" zu bezeichnen.