1053-05-A), ist nicht einzusehen, wieso nicht auch die Saugleistung der Marathon-Staubsauger als "hoch" bezeichnet werden darf. Nach dem Gesagten erübrigt sich die Anordnung des beantragten Gutachtens, zumal "hoch" kein mathematisch oder physikalisch eindeutig definierter Begriff ist - was im Übrigen auch dem Durchschnittskonsumenten durchaus bewusst ist - und das Gericht selbst bei Anordnung des Gutachtens nicht um eine letztendlich willkürliche Wertung dieses Begriffs "hoch" herumkäme.