Testergebnis grafisch dargestellt und der D.... DC05 in der Grafik mit konstant 210 Airwatt eingetragen. Damit ist davon auszugehen, dass auch die Klägerin selbst in ihrer Werbung davon ausgeht, dass ein Saugleistung von 210 Airwatt als "hohe" Saugleistung zu bezeichnen ist. Nachdem zumindest der von der Klägerin veranlasste Testversuch des Marathon-Staubsaugers bei geschlossenem Überdruckventil als tiefsten Messwert noch eine Saugleistung von 222 Airwatt erreichte (kläg. act. 23, S. 5, Versuch-Nr. 1053-05-A), ist nicht einzusehen, wieso nicht auch die Saugleistung der Marathon-Staubsauger als "hoch" bezeichnet werden darf.