mathematisch präzise Begriffe wie "hoch" und/oder "dauerhaft" handelt. ba) Die Klägerin behauptet, ihre eigenen Produkte verfügten über die Eigenschaft einer konstant hohen Saugkraft. Dies werde auch durch das Testergebnis der unabhängigen SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH (nachfolgend SLG) belegt (Prüfbericht 1074-05-WW; kläg. act. 10). Dagegen seien die Werbeaussagen der Beklagten über die Saugkraft der "Marathon"-Staubsauger unrichtig, bzw. objektiv nachprüfbar falsch, da bei den "Marathon"-Staubsaugern der Beklagten nachweislich schon bei geringem Füllstand des Staubauffangbehälters ein erheblicher Saugkraftverlust eintrete. Dies belege der Prüfbericht 1053-05-WW der SLG (kläg.