Es bleibt deshalb zu prüfen, ob das Rechtsschutzinteresse der Klägerin am beantragten Werbeverbot für die beiden Marathon-Staubsauger mit der Typenbezeichnung FC 9206/01 und FC 9202/01 noch besteht. Dies ist zu bejahen, da davon auszugehen ist, dass zumindest das Modell FC 9202/01, welches nach Angaben der Beklagten an der Hauptverhandlung noch bis Ende Februar 2008 ausgeliefert worden ist, zur Zeit noch im Detailhandel in der Schweiz erhältlich ist. Im Übrigen wird die Widerrechtlichkeit der Werbeaussagen weiterhin bestritten.