anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben. 2. Die Gesuchsgegnerin wird vorsorglich verpflichtet, innert 10 Tagen, nachdem ihr das Handelsgericht den Eingang der Sicherheitsleistung mitgeteilt hat, sämtliches Werbematerial, welches die Aussagen gemäss Ziff. 1 enthält, zurückzuziehen. Insbesondere wird die Gesuchsgegnerin vorsorglich verpflichtet, innert 10 Tagen, nachdem ihr das Handelsgericht den Eingang der Sicherheitsleistung mitgeteilt hat,