1. Die Klägerin ist die Schweizer Tochtergesellschaft der britischen D. Ltd. Die D. Ltd. vertreibt nach eigenen Angaben seit 1993 Haushaltstaubsauger ohne Staubbeutel mit konstant hoher Saugkraft (Klage, Rz. 9; kläg. act. 5, S. 2). Die Beklagte ist die schweizerische Tochtergesellschaft des weltweit tätigen Elektrogeräteherstellers P. Die Beklagte vertreibt unter der Bezeichnung "Marathon" ebenfalls beutellose Staubsauger auf dem Schweizer Markt (Klage, Rz. 19; kläg. act. 13 und 14);