© Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/21 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Auch weitere Erörterungen hierzu können unterbleiben, da mangels Haftungsvoraussetzungen eine Schadenersatzpflicht der Beklagten zu verneinen ist. Demzufolge können auch Ausführungen betreffend Schadenshöhe, Schadenersatzbemessung respektive Haftungsquote unterbleiben. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 21/21